Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten variieren selbstverständlich und hängen letztlich von den konkreten Bedingungen vor Ort und den Wünschen und Vorgaben des Auftraggebers ab. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Brandschutzbeauftragte den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement unterstützt und berät.
Als zentrale Ansprechperson im Betrieb kommen auf ihn unterschiedlichste Aufgaben zu, beispielsweise das Mitwirken bei der Beurteilung der Brandgefährdung am Arbeitsplatz, das Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel. Eine umfassende Auflistung der (möglichen) Aufgaben findet sich in der DGUV Information 205-003.
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